Gefährdungsbeurteilung
|
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten,Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert u. a. auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6,Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz. Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen aus § 5 ist weit gefasst. Demnach kann sich eine Gefährdung insbesondere durch:
Durch die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen soll überprüft werden, ob und wenn ja, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls auf die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen(§ 3 ArbSchG). Generell sind einige allgemeine Grundsätze bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsmaßnahmen zu berücksichtigen: beispielsweise ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 ArbSchG).
Tätigkeit der FASi: In der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 838 Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sind die Tätigkeiten in einem PDCA (Plan-Do-Check-Act)-Prinzip umrissen:
|
| ||